Fahrenschon

Der Fall Fahrenschon und andere schlechte Vorbilder

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Egal ob Sparkassen-Präsident oder Superreiche aus „Paradise Papers“: Das sind alles schlechte Vorbilder. Denn kleine Trickser zeigen gerne auf große Trickser.

Wenn große Konzerne oder bekannte Persönlichkeiten mit Steuern tricksen, berührt dies das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. Die so genannten „Paradise Papers” brandmarken erneut die meist legalen Grauzonen der Finanzwelt und die Steuerschlupflöcher, die sich nur für Superreiche öffnen. Dabei ist es vor allem ärgerlich, dass die globale Gemeinschaft der Finanzminister diese Tricksereien überhaupt zulässt. Das gilt für entfernte Karibik-Oasen wie die Cayman Islands wie auch für europäische Niedrigsteuer-Eldorados wie Irland, Luxemburg oder die Kanalinseln Jersey und Guernsey.

Wer nämlich die Steuervermeidungsstrategien von US-Konzernen wie Apple oder auch dem britischen Königshaus zulässt, der verantwortet eine sinkende Steuermoral von Normalbürgern. Denn wer hat nicht schon mal mit dem Gedanken gespielt, einen Restaurantbesuch mit dem Partner als Geschäftsessen zu deklarieren oder einen Handwerker ohne Rechnung zu entlohnen? Die Verwerflichkeit dieser kleinen Betrügereien wird gerne mit dem Fingerzeig auf die großen Trickser gerechtfertigt. Und damit sind wir bei der Vorbildfunktion und dem Fall Georg Fahrenschon.

Der Präsident des deutschen Sparkassen- und Giroverbands sowie frühere Finanzminister Bayerns hat gleich mehrere Fehler begangen. Zum einen ist es das Versäumnis, seine Steuererklärungen pünktlich abzugeben. Die Fristen gelten für jeden. Egal ob Taxifahrer oder Manager. Vor der Finanzverwaltung ist jeder gleich.

Allerdings hat der Taxifahrer keine Vorbildfunktion. Ein Ex-Finanzminister aber schon. Und wenn er dann aktuell auch noch ein wichtiges öffentliches Amt bekleidet, dann wird die moralische Messlatte noch höher gelegt. Das weiß jeder, der so ein Amt innehat. Deshalb überrascht auch Fahrenschons taktisches Verhalten.

Der CSU-Politiker wusste seit Ende März 2017 von dem Strafbefehl. Er hatte sieben Monate lang Zeit, reinen Tisch zu machen. Doch statt die Causa offen anzusprechen, spielte er auf Zeit. Offenbar hoffte Fahrenschon, dass vor der Wiederwahl nichts von dem Strafbefehl bekannt würde.

Durch diesen zweiten Fehler gab er seinen Widersachern, die offenbar darauf gelauert haben, Gelegenheit, die Nachricht kurz vor der geplanten Abstimmung zu platzieren. Der Wahlgang wurde verschoben und Fahrenschons Chancen auf eine zweite Amtszeit sind gesunken. Denn die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung mit Vorsatz vor. Zwar gilt für auch für ihn bis zum Prozess die Unschuldsvermutung. Doch in jedem Fall hat der Ex-Minister drei Jahre lang versäumt, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist Fakt.

Die deutschen Sparkassen haben den Ruf, die besseren Finanzinstitute zu sein. Kein Investmentbanking, keine Finanztricks, keine Gier. Das Kerngeschäft sind die solide Verwaltung von Spareinlagen und die Finanzierung von Geschäften regionaler Unternehmen.

Die Vertreter dieser bodenständigen Geldhäuser stehen nun vor einer schwierigen Entscheidung. Sollen sie einen fachlich anerkannten Präsidenten zunächst auf dem Posten halten und die Entscheidung über seine Zukunft einem Amtsrichter überlassen, der irgendwann über die Steuervorwürfe entscheidet? Oder überzeugen sie ihn, die politische Verantwortung für die größte Dummheit seines Lebens, wie er es selbst nennt, zu übernehmen?

Im Zweifel würden sich die Sparkassenkunden vermutlich einen Präsidenten wünschen, der seine Steuern so pünktlich zahlt wie sie selbst. So ist das mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen.

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