Integration

Wo Fachkräfte zuwandern, braucht es Integration

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Kommentar: Sogar die Bundeswehr sucht nun Experten im Ausland. Per Gesetz soll nun der Fachkräftemangel gelindert werden. Aber wie steht es um die Integration?

Jetzt prüft sogar die Bundeswehr die Rekrutierung ausländischer Ärzte oder IT-Experten. Wer hätte jemals gedacht, dass eine deutsche Armee unter Fachkräftemangel leiden wird? Doch der Ansatz, Zuwanderer in anderen EU-Staaten anzuwerben, um sie bei der Truppe einzusetzen, ist nur die Spitze eines Eisbergs der Verzweiflung: Viele deutsche Betriebe, vom Handwerker bis zum Industrie-Unternehmen versuchen vergeblich, gut ausgebildete Mitarbeiter zu finden.

Deshalb ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Bundesregierung kurz vor Weihnachten verabschiedet hatte, ein wichtiger Schritt zur Sicherung des deutschen Wohlstands. Aktuell fehlen der Wirtschaft mehr als eine Million gut ausgebildete Angestellte. Das muss sich ändern.

Zuwanderung: Weil Deutsche zu wenig Kinder haben.

Denn unser Wirtschafts- und Sozialsystem ist auf Wachstum ausgelegt. Unternehmen müssen sich mit ihren Innovationen im internationalen Wettbewerb beweisen. Und unsere auf dem Prinzip der Solidarität aufgebaute Kranken- und Rentenversicherung braucht viele fleißige Arbeitnehmer, die Beiträge zahlen, um die Gesundheitsversorgung und die Renten derjenigen zu finanzieren, die krank sind oder die Altersgrenze erreichen.

Die Rechnung geht ganz einfach: Weil wir Deutschen zu wenig Kinder haben, müssen wir Zuwanderer in unseren Arbeitsmarkt locken, damit unsere Wirtschaft weiter wächst und unserer soziales Netz auch in Zukunft funktioniert.

Das neue Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte ist daher überfällig. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, öffnet es ab 2020 unseren Arbeitsmarkt auch für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, verhindert aber gleichzeitig eine Migration in die Sozialsysteme. Nur wer Chancen auf einen Job hat, darf nach Deutschland kommen.

Zuwanderungsgesetz beeinträchtigt nicht das Recht auf Asyl.

Das Gesetz beeinträchtigt jedoch nicht das Recht auf Asyl. Politisch Verfolgte werden weiterhin unseren Schutz in Anspruch nehmen dürfen. Auch wenn sie Analphabeten sind. Und wenn Flüchtlinge – wie derzeit auch in vielen Betrieben Bayerns – sich nichts zu schulden kommen lassen, mit einer Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und gut integriert sind, werden sie künftig geduldet. Auch das hat die Bundesregierung nun endlich klar geregelt.

Alles gut also? Noch nicht. Denn das Gesetz muss erst einmal seine Praxistauglichkeit beweisen. Der positive Ansatz darf nicht durch bürokratische Hürden behindert werden. Und dann gibt es da noch ein sehr wesentliches, aber ungelöstes Problem.

Wer Zuwanderer in den Arbeitsmarkt eines attraktiven Landes wie Deutschland lockt, muss damit rechnen, dass diese Fachkräfte dauerhaft bleiben. Das ist bei der ersten großen deutschen Einwanderungswelle in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts missachtet worden. Die Gastarbeiter, die vor allem aus Südeuropa kamen, blieben. Aber die Integration der Neubürger scheiterte viel zu häufig. Zahlreiche Muslime aus der Türkei leben sogar heute noch in dritter und vierter Generation in Parallelwelten.

Zuwanderung darf man nicht nur wirtschaftlich denken.

Es reicht nicht, Einwanderung nur wirtschaftlich zu denken. Es braucht ebenfalls eine Strategie, die Neubürger kulturell und gesellschaftlich einzugliedern. Die Bundesregierung muss dafür die Städte und Gemeinden ins Boot holen und finanziell ausstatten.

Denn dort, wo die Zuwanderer leben, braucht es Angebote für Teilhabe an unserem Leben. Das beginnt mit Sprachkursen, Einladungen in kulturelle Einrichtungen und Sportvereine. Zudem braucht es Angebote zur Kinder- und Schülerbetreuung. Das wird viel Geld kosten, ist aber eine gute Investition in ein modernes Land.