Kinderehen

Kinderehen sind Kindesmissbrauch

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es in dieser Woche versprochen: Deutschland bleibt Deutschland. Das ist richtig. Und Kinderehen passen nicht in unsere Gesellschaft. In Deutschland dürfen sie auf keinen Fall anerkannt werden.

Denn auch minderjährige Flüchtlinge, die hier leben, stehen unter dem besonderen Schutz des deutschen Grundgesetzes. Wie soll ein 13-jähriges Mädchen die Tragweite einer Eheschließung mit einem älteren Mann abschätzen? Und es sind vor allem junge Mädchen die in islamischen Ländern wie Syrien oder Afghanistan nach dem Scharia-Recht mit Männern verheiratet werden. In Flüchtlingslagern soll es einen regen Heiratshandel geben. Wohlhabendere Flüchtlinge kaufen Mädchen aus ärmeren Familien. Dann kommen sie verheiratet nach Deutschland. Fast 1500 Fälle von Kinderehen sind den Behörden bekannt. Die Dunkelziffer kann niemand seriös abschätzen.

Kinderehen werden nach Scharia-Regeln geschlossen. Doch bei uns gelten andere Gesetze

Doch bei uns gilt nicht die Scharia. Bei uns gelten Gesetze, die Heranwachsende schützen. Und sie stehen oberhalb aller religiöser Regeln und Bräuche. Wenn Männer sich in Deutschland an Kindern vergehen, erfüllt das den Straftatbestand des Missbrauches. Jugendschutz gehört zu unserem Wertekanon. Kinderehen gehören geächtet.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat bereits angekündigt, dass er reagieren will. Ab Anfang September will eine von ihm eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „eherechtliche Fragen in Sachverhalten mit Auslandsberührung“ klären. Damit reagierte Maas auf den Wunsch der Justizminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen, die eine Initiative angestoßen hatten.

Es geht der Arbeitsgruppe darum, grundsätzlich keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist. Bisher gilt: Wurde eine Ehe in einem anderen Staat nach dort gültigem Recht geschlossen, ist sie auch hier anzuerkennen – es sei denn, sie würde grob gegen deutsche Grundwerte verstoßen, wie es bei der Mehrehe der Fall wäre. Diese ist per Verfassung verboten.

3 Kommentare

  1. Integrationsbeauftragte gegen „pauschales“ Kinderehen-Verbot: Wendt fordert „sofortigen Rauswurf“ Özoguzs – „Nicht länger tragbar“

    […] „Die Frau gehört sofort rausgeworfen. Frau Özoguz ist nicht länger tragbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, Ehen mit Kindern zu legalisieren?“, sagte der Gewerkschaftschef

    (Epoch Times am 3. November 2016)

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    Streit um Verbot von Kinderehen: Chef der Polizeigewerkschaft fordert Rauswurf von Integrationsbeauftragten

    […] Im Streit um ein Verbot von Kinderehen reagiert nun auch der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt

    Gegenüber der „Bild“ forderte er den Rauswurf der Integrationsbeauftragten des Bundes

    […] Wendt erklärte: „Hier geht es um Grundsätze unserer Gesellschaft, da können wir auch keine Ehen mit Minderjährigen […] dulden!“

    (Huffington Post am 3. November 2016)

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    An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    20.08.2016

    Eherecht
    Pet 4-18-07-4030-036062

    Petition
    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

    2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

    3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

    4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

    5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

    Begründung

    Islamisches Recht ist […]

    [ Hier gekürzt, in voller Länge auf Blog Eifelginster ]

  2. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017).

    https://eifelginster.wordpress.com/

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