Lubitz

Copilot Lubitz und die ärztliche Schweigepflicht

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Die gute und schnelle Arbeit der französischen und deutschen Ermittler führt alle Verschwörungstheoretiker ad absurdum: Der psychisch kranke Copilot Andreas Lubitz hat den Germanwings-Airbus Ende März absichtlich gegen ein Felsmassiv in den Alpen gesteuert.

Daran kann es spätestens seit der Auswertung der zweiten Blackbox am Samstag keinen Zweifel mehr geben. Der Mann hatte es offensichtlich sogar länger geplant, sich und die mitfliegenden Passagiere mit dieser Wahnsinnstat zu töten. Nach Erkenntnissen der deutschen Ermittler suchte Lubitz in den Tagen vor dem Todesflug im Internet nach Suizid-Möglichkeiten und Infos über die Sicherheit von Cockpittüren. Das ergab die Auswertung eines Computers, der in der Düsseldorfer Wohnung des Copiloten gefunden wurde.

Warum ließ die Lufthansa den psychisch kranken Lubitz fliegen

Doch was nach der Aufklärung des Hergangs dieses Verbrechens bleibt, sind vor allem zwei unbeantwortete Fragen: Wenn die Lufthansa wusste, dass der Copilot Depressionen hatte (und das tat sie), wie konnte die Fluggesellschaft ihn ein Passagierflugzeug fliegen lassen?

Und: Wie ist die ärztliche Schweigepflicht in einem Fall wie diesem zu bewerten? Lubitz hatte offenbar mehrere Neurologen und Psychiater wegen seiner depressiven Phasen aufgesucht. Die ärztliche Schweigepflicht lässt Ausnahmen zu, wenn es um die Abwendung schwerer Verbrechen geht.

Hätten einer oder mehrere Ärzte erkennen können, dass der Copilot in seinem psychischen Zustand eine Gefahr für Passagiere ist? Wenn ja, wäre dies selbstverständlich ein zwingender Grund gewesen, die Schweigepflicht zu brechen. Die Ermittlungen sind nach der weitgehenden Aufklärung des Tathergangs längst nicht zu Ende.

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